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Mit dieser Angabe bestätigen Sie: Ihr Unternehmen unterliegt der Kleinunternehmerregelung, führt ausschließlich steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug aus, ist ein pauschalierender Landwirt oder eine nicht unternehmerisch tätige juristische Person — und Sie haben nicht auf die Anwendung der Erwerbsschwelle verzichtet und in den maßgeblichen Kalenderjahren keine USt-IdNr. für innergemeinschaftliche Erwerbe verwendet. Wir berechnen Ihnen dann die Umsatzsteuer Ihres Lieferlandes statt deutscher Umsatzsteuer. Bitte informieren Sie uns, sobald sich das ändert. Sobald Sie eine USt-IdNr. hinterlegen, entfällt diese Angabe.
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